Bürgerstiftung Dußlingen
Richtlinie zur Anlage des Stiftungsvermögens
(Vorentwurf 13.11.12)
Die Bürgerstiftung Dußlingen ist auf Nachhaltigkeit hin angelegt, sie soll Generationen überdauern. Entsprechend müssen auch für die Anlage des Stiftungsvermögens Nachhaltigkeitskriterien gelten. Das Kapital soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und kulturell nachhaltig angelegt werden. Auf eine breite Diversifizierung ist zu achten. Infrage kommen insbesondere:
- Immobilien auch als Beteiligungen oder Fonds
- Staats- und Unternehmensanleihen
- Unternehmensbeteiligungen bei guter Bonität und Zukunftsaussichten
- Sachwertanlagen
- Bankeinlagen
Aktien und andere börsengehandelte Wertpapiere können angesichts der zunehmenden Börsenunsicherheiten allenfalls in geringem Umfang dem Anlageportfolio beigemischt werden. Bei allen Anlagen ist zu gewährleisten, dass am Ende der Laufzeit mindestens das eingezahlte Kapital zurückfließt. Auf niedrige Verwaltungskosten ist zu achten.
- Wirtschaftliche Nachhaltigkeit
Im Vordergrund der Anlageentscheidungen steht der Werterhalt des Stiftungskapitals. Dies schließt spekulative Anlagen aus. Neben Verlustrisiken ist auch das Inflationsrisiko zu bedenken. Ziel ist es, bei angemessenen Risiken das Geld so anzulegen, dass die zu erwartenden Erträge die Inflationsrate übersteigen und der langfristige Kapitalerhalt als reale Kaufkraft erhalten bleibt.
- Soziale Nachhaltigkeit
Die Stiftung ist dem sozialen Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Dußlingen verpflichtet. Die sozialen Aspekte der Förderrichtlinien schließen es aus, dass das Stiftungskapital Unternehmen, Staaten oder Institutionen anvertraut wird, die sich sozial unverträglich verhalten. Anlagemöglichkeiten die soziale Belange fördern, sollen bevorzugt behandelt werden.
- Ökologische Nachhaltigkeit
Die Stiftung ist auch den kommenden Generationen verpflichtet. Sie möchte den Menschen in Dußlingen über Jahrzehnte Nutzen stiften. Drohender Klimawandel, schleichende Umweltschäden und andere ökologische Gefahren beeinträchtigen die Zukunftsaussichten der nachwachsenden Generationen jedoch erheblich. Darauf muss auch das Anlageverhalten der Bürgerstiftung Rücksicht nehmen. Das Stiftungskapital soll bevorzugt in Projekte fließen, die eine saubere und intakte Umwelt fördern. Umgekehrt sind Staaten, Firmen und Institutionen auszuschließen, die sich nachweislich umweltschädigend verhalten.
- Kulturelle Nachhaltigkeit
Die Bürgerstiftung weiß sich der kulturellen Identität und Vielfalt der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Regionales Brauchtum soll gefördert werden. Daneben respektieren wir auch die kulturelle Selbstbestimmung der Menschen anderer Staaten und Religionen. Staaten, Unternehmen und Institutionen, die dieses Recht auf kulturelle Selbstbestimmung missachten, können nicht Adressat der Kapitalanlagen sein.
Zur Sicherstellung es oben beschriebenen Nachhaltigkeitsansatzes ergeben sich die folgenden Ausschlusskriterien. Im Rahmen der Gesamtverantwortung der Stiftung soll nach Möglichkeit nicht investiert werden in Unternehmen und Kapitalanlagen die:
- • Herstellung von Kriegswaffen und Militärgütern
- • Erzeugung von Atomenergie oder Produkte der Chlorchemie
- • Erzeugung von Handel mit umweltschädlichen Technologien oder Produkten
- • Erzeugung von oder Handel mit Suchtmitteln
- • Genmanipulation
- • Produktion von Produkten oder Dienstleistungen, die Gesundheit von Mensch
und Umwelt gefährden oder schädigen;
- • zum Raubbau an den natürlichen Ressourcen (Flora, Fauna, Meeren und
Böden)
- • Transport und Export von Giftmüll
- • vermeidbare Tierversuche vornehmen oder durch solche vermeidbaren
Tierversuche getestete Produkte vertreiben;
- • Diskriminierung von Frauen
- • Beschäftigung von Zwangsarbeiter(innen)
- • Beschäftigung von Kindern (Kinderarbeit)
- • Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer Hautfarbe,
Staatsangehörigkeit, politischer Meinung, Religionszugehörigkeit oder
sozialen Herkunft
- • Unterstützung von Unternehmen und Staaten, in denen Verstöße gegen die
Menschenrechte legalisiert sind.
Anhang:
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
§ 7 Stiftungsverwaltung, Stiftungsvermögen
(1) Die Stiftung ist nach den Gesetzen, dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung
sparsam und wirtschaftlich zu verwalten. Die Verwaltung dient der dauernden und
nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks.
(2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand zu erhalten, es sei denn, dass die
Satzung eine Ausnahme zulässt oder der Stifterwille nicht anders zu verwirklichen ist;
der Bestand der Stiftung muss auch in diesen Fällen für angemessene Zeit
gewährleistet sein. Das Stiftungsvermögen ist von anderen Vermögen getrennt zu
halten.
(3) Die Stiftungen haben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
Rechnung zu führen.
In diesem Sinne wurde das Stiftungskapital angelegt wie folgt:
- Produkt ZS-Datum ZS-Betrag Laufzeit bis 2013 2014
- Ist Soll Ist Soll
- THL CTI 8 18.02.13 10.000.- 2021 7,2% 7,2%
- Hildburghausen II 18.02.13 10.000.- 2020 7,5% 7,5%
- PT Grünzins 18.02.13 5.000.- 31.12.22 6,25% 6,25%
- PT Solardach BW 18.02.13 5.000.- 31.12.29 6,5% 6,5%
- reconcept RE 02 18.02.13 10.000.- 31.12.32 7,00% 7,00%
- Klimaschutzbrief 31.01.13 5.000.- 31.01.17 1,35% 1,35%
- Union Invest Depot 11.03.13 5.000.- offen 3% 3%